Unterfangung
Eine Unterfangung ist das nachträgliche Verlängern eines vorhandenen Fundaments nach unten, damit ein Gebäude auch dann sicher steht, wenn daneben tiefer ausgeschachtet wird oder der Baugrund nicht mehr trägt.
Unter jedem Fundament liegt ein Erdkeil, der die Last aufnimmt und seitlich abstützt. Wird daneben eine Baugrube ausgehoben, fehlt dieser Keil, und das Gebäude verliert seine Stütze. Die Unterfangung ersetzt den fehlenden Boden durch Beton oder verfestigtes Erdreich und führt die Last auf ein tieferes, tragfähiges Niveau. Gearbeitet wird dabei nie am Stück, sondern in schmalen Abschnitten nacheinander.
Spezialtiefbau und Gründung, immer mit Tragwerksplanung.
Abschnittsbreite maximal 1,25 m, Kosten grob 400 bis 1.500 Euro je laufendem Meter.
Unterfahrung, Fundamentverstärkung, nachträgliche Tiefergründung.
DIN 4123 regelt Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude. Zivilrechtlich gilt zusätzlich das Vertiefungsverbot aus Paragraf 909 BGB.
Was bedeutet Unterfangung und wann wird sie nötig?
Alte Häuser stehen oft flach gegründet, manchmal nur 60 Zentimeter tief auf einem Streifenfundament aus Bruchstein. Das reicht, solange der Boden ringsum ungestört bleibt. Sobald jemand daneben tiefer gräbt, ändert sich das Kräftespiel. Der Boden unter dem Fundament rutscht seitlich weg, das Gebäude sackt ab, und im Mauerwerk entstehen Setzungsrisse.
Vier Anlässe kommen in der Praxis am häufigsten vor. Erstens der Neubau auf dem Nachbargrundstück, dessen Tiefgarage unter die Sohle des Bestands reicht. Zweitens die eigene Kellervertiefung, wenn aus einem niedrigen Keller Wohnraum werden soll. Drittens eine Aufstockung, die mehr Last auf ein Fundament bringt, als es aufnehmen kann. Viertens ein Baugrund, der durch einen Rohrbruch oder eine Grundwasserabsenkung an Tragfähigkeit verloren hat.
Der Auslöser ist immer derselbe: Die Sohle des neuen Bauteils liegt tiefer als die Sohle des alten. Läuft die gedachte Linie von der Unterkante des Bestandsfundaments unter etwa 45 Grad in den Boden und schneidet sie die geplante Baugrube, ist eine Unterfangung zu prüfen.
Warum wird abschnittsweise nach DIN 4123 gearbeitet?
Würde man den Boden unter einer ganzen Hauswand auf einmal entfernen, hätte das Gebäude in diesem Moment keine Gründung mehr. Deshalb schreibt DIN 4123 ein Vorgehen in einzelnen Abschnitten vor. Jeder Abschnitt ist in der Regel höchstens 1,25 Meter breit. Nur dieser eine Ausschnitt wird geöffnet, betoniert und wieder kraftschlüssig an das alte Fundament angeschlossen.
Direkt benachbarte Abschnitte dürfen nie gleichzeitig offen sein. Gearbeitet wird im Pilgerschrittverfahren, also im Wechsel mit Abstand dazwischen. Das Mauerwerk über einem geöffneten Abschnitt trägt sich für kurze Zeit selbst, weil es wie ein Gewölbe über die Lücke spannt. Genau darauf ist die Abschnittsbreite abgestimmt. Bei rissigem oder schwachem Mauerwerk wird sie kleiner gewählt.
Die Norm regelt außerdem, wie das alte und das neue Fundament verbunden werden. Der Spalt oben wird verkeilt oder mit Quellmörtel verpresst, sonst setzt sich das Gebäude erst, wenn der frische Beton unter Last kommt.
Welche Verfahren gibt es im Vergleich?
| Verfahren | So funktioniert es | Passt bei |
|---|---|---|
| Betonunterfangung | Abschnittsweise ausschachten und mit Stahlbeton bis zur neuen Sohle auffüllen | Standardfall, ausreichend Platz und Arbeitsraum vorhanden |
| Düsenstrahlverfahren | Ein Wasserstrahl unter hohem Druck löst den Boden auf und mischt ihn mit Zementleim zu Säulen | Wenig Platz, tiefe Gründung, Arbeiten unter Grundwasser |
| Hochdruckinjektion | Bindemittel wird ohne Bodenaustausch in den Baugrund gepresst und verfestigt ihn | Lockere Böden, wenn nur die Tragfähigkeit erhöht werden soll |
| Bohrpfähle | Kleinbohrpfähle neben der Wand nehmen die Last auf und leiten sie tiefer ab | Sehr tiefe tragfähige Schichten, beengte Verhältnisse im Keller |
Die Betonunterfangung ist das älteste und günstigste Verfahren, verlangt aber Handschachtung und viel Arbeitszeit. Das Düsenstrahlverfahren arbeitet erschütterungsarm und kommt mit kleinen Geräten in bestehende Keller, kostet dafür deutlich mehr und erzeugt Rückfluss, der entsorgt werden muss. Welches Verfahren passt, entscheidet der Baugrund, nicht der Preis.
Wie läuft eine Unterfangung auf der Baustelle ab?
- Baugrunduntersuchung und Beweissicherung. Ein Sachverständiger dokumentiert vorhandene Risse mit Fotos und Maßangaben, bevor irgendetwas passiert.
- Statische Berechnung und Aufteilung der Wand in Abschnitte. Der Tragwerksplaner legt Breite, Tiefe und Reihenfolge fest.
- Freilegen des Bestandsfundaments und Setzen der Messpunkte für die Höhenüberwachung.
- Erster Abschnitt: ausschachten, Fundamentsohle säubern, Bewehrung einlegen, betonieren.
- Aushärten lassen und den Spalt zum Altfundament verpressen oder verkeilen.
- Nächster Abschnitt im Pilgerschritt, bis die Wand vollständig unterfangen ist.
- Nivellement wiederholen und Setzungen protokollieren, meist über mehrere Wochen.
Die Höhenmessung begleitet den gesamten Ablauf. Bewegt sich das Gebäude stärker als geplant, wird der Takt gestoppt und nachgerechnet. Ein Protokoll ohne Messwerte ist im Streitfall wertlos.
Was kostet eine Unterfangung und wer zahlt?
Eine klassische Betonunterfangung liegt grob bei 400 bis 900 Euro je laufendem Meter Wand, bei größerer Tiefe auch darüber. Das Düsenstrahlverfahren beginnt eher bei 1.000 Euro je laufendem Meter. Dazu kommen Baugrundgutachten, Statik, Beweissicherung und Messungen, zusammen oft ein vierstelliger Betrag. Die Zahlen sind Größenordnungen aus der Praxis und ersetzen kein Angebot.
Bei der Kostenfrage gilt ein klarer Grundsatz: Wer den Anlass schafft, trägt die Kosten. Gräbt der Nachbar für seinen Neubau tiefer, muss er die Sicherung des Bestands bezahlen. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 909 BGB, wonach ein Grundstück nicht so vertieft werden darf, dass der Boden des Nachbargrundstücks die nötige Stütze verliert. Vertiefst du dagegen deinen eigenen Keller, zahlst du selbst.
Was gilt gegenüber dem Nachbargrundstück?
Zwei Ebenen greifen ineinander. Öffentlich-rechtlich braucht der Eingriff in der Regel eine Baugenehmigung, weil er die Standsicherheit eines Gebäudes betrifft. Zivilrechtlich regeln die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, wann und wie du eine Vertiefung ankündigen musst und ob du das Nachbargrundstück zum Arbeiten betreten darfst. Die Fristen stehen im Gesetz deines Bundeslandes und unterscheiden sich deutlich.
Praktisch wichtig ist die Beweissicherung vor Baubeginn. Ohne dokumentierten Zustand vorher lässt sich später kaum klären, welcher Riss neu ist. Sinnvoll ist ein gemeinsam beauftragter Sachverständiger, dessen Aufnahme beide Seiten anerkennen. Verweigert eine Seite den Zutritt, bleibt nur die gerichtliche Klärung, und die kostet mehr Zeit als der ganze Bauabschnitt.
Häufige Fragen zur Unterfangung
Wie lange dauert eine Unterfangung?
Je Abschnitt sind es meist zwei bis vier Arbeitstage inklusive Aushärten. Bei zehn Metern Wand und Pilgerschritt kommen so schnell drei bis sechs Wochen zusammen, abhängig von Tiefe und Zugänglichkeit.
Kann man während der Arbeiten im Haus wohnen?
In der Regel ja. Die Arbeiten finden außerhalb oder im Keller statt. Eingeschränkt wird es nur bei einer Kellervertiefung, weil dort Aushub, Lärm und Staub direkt im Gebäude entstehen.
Ist eine Unterfangung ohne Statiker möglich?
Nein. Abschnittsbreite, Tiefe und Reihenfolge folgen aus einer Berechnung. Ein falsch gewählter Takt kann die Wand zum Einsturz bringen, deshalb ist die Tragwerksplanung Pflicht und nicht optional.
Entstehen bei einer Unterfangung neue Risse?
Kleine Setzungen im Millimeterbereich sind normal und können feine Risse auslösen. Größere Bewegungen deuten auf einen Fehler im Ablauf hin und müssen sofort zum Baustopp führen.
Was ist der Unterschied zur Bodenverfestigung?
Die Unterfangung verlängert das Fundament bis auf tragfähigen Grund. Eine Bodenverfestigung verbessert nur den vorhandenen Boden, etwa durch Injektion, und ersetzt keine fehlende seitliche Stütze.
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