Kategorie: Immobilienbegriffe

  • Sondernutzungsrecht: Bedeutung in der Eigentümergemeinschaft

    Wohnen & Immobilien · Immobilienbegriffe

    Sondernutzungsrecht

    Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem einzelnen Wohnungseigentümer, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, obwohl dieser Teil rechtlich Gemeinschaftseigentum bleibt.

    In einer Eigentümergemeinschaft gehört jedem die eigene Wohnung als Sondereigentum. Alles andere gehört allen gemeinsam: Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten, Hof. Manche dieser Flächen will oder kann aber nur einer nutzen, etwa den Garten vor der Erdgeschosswohnung. Genau dafür gibt es das Sondernutzungsrecht. Es schließt alle übrigen Eigentümer von der Nutzung aus und weist sie einem zu. Am Eigentum ändert sich dabei nichts. Die Fläche bleibt Gemeinschaftseigentum, nur das Nutzungsrecht wandert.

    Rechtsgebiet

    Wohnungseigentumsrecht. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG.

    Typische Fälle

    Stellplatz, Gartenanteil, Terrasse, Kellerraum, Dachboden, Hobbyraum.

    Wo es steht

    In der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, dazu im Grundbuch.

    Häufige Verwechslung

    Sondernutzungsrecht ist kein Eigentum. Wer eine Fläche verkaufen oder vererben will, braucht Sondereigentum. Ein Synonym gibt es nicht.

    Was bedeutet Sondernutzungsrecht genau?

    Der Begriff besteht aus zwei Teilen. Nutzung heißt: Du darfst die Fläche gebrauchen, betreten, bepflanzen, möblieren. Sonder heißt: Nur du darfst das. Die anderen Eigentümer sind ausgeschlossen, auch wenn ihnen die Fläche rechnerisch mitgehört.

    Was du nicht darfst, ergibt sich aus derselben Logik. Du kannst die Fläche nicht verkaufen, nicht beleihen und nicht getrennt von deiner Wohnung weitergeben. Du darfst sie auch nicht baulich verändern, solange die Gemeinschaft nicht zustimmt. Ein Gartenhaus, eine Terrassenüberdachung oder ein neuer Zaun sind bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum.

    Der Umfang deines Rechts steht in der Gemeinschaftsordnung. Dort kann geregelt sein, dass der Gartenanteil nur als Ziergarten genutzt werden darf oder dass Bäume ab einer bestimmten Höhe zu schneiden sind. Diese Vorgaben gehen der eigenen Vorstellung vor.

    Wo liegt der Unterschied zu Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?

    MerkmalSondereigentumSondernutzungsrechtGemeinschaftseigentum
    Wem gehört esdir alleinallen gemeinsamallen gemeinsam
    Wer nutzt esdu alleindu alleinalle
    Einzeln verkaufbarjanein, nur mit der Wohnungnein
    Beleihbarjaneinnein
    Typisches BeispielWohnräume, InnentürenGartenanteil, StellplatzDach, Fassade, Treppenhaus
    Instandhaltungdumeist geteilt, siehe Ordnungdie Gemeinschaft

    Die entscheidende Spalte ist die zweite Zeile von unten. Ein Sondernutzungsrecht taugt nicht als Sicherheit für die Bank. Wer eine Wohnung finanziert, sollte das kennen, bevor er den Wert der Terrasse in die Kalkulation nimmt. Wie die Bank Sicherheiten bewertet, erklärt der Beitrag zur Grundschuld.

    Welche Flächen bekommen typischerweise ein Sondernutzungsrecht?

    Am häufigsten sind Stellplätze im Freien, Gartenanteile vor Erdgeschosswohnungen und Terrassen. Dazu kommen Kellerräume, Dachbodenabteile, Fahrradkeller und Hofflächen. Auch Balkone werden gelegentlich so behandelt, obwohl ihr Innenbereich meist Sondereigentum ist.

    Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 1. Dezember 2020 können Stellplätze und abgeschlossene Räume außerhalb des Gebäudes auch echtes Sondereigentum sein. Bei Neubauten steht der Stellplatz deshalb häufiger im Grundbuch als eigenes Recht. Bei Bestandsimmobilien bleibt es meist beim Sondernutzungsrecht.

    Nicht möglich ist ein Sondernutzungsrecht an Bauteilen, die für die Sicherheit oder den Bestand des Gebäudes gebraucht werden. Tragende Wände, Dach und Fassade gehören immer allen. Auch der Zugang zu Leitungen und Absperrhähnen lässt sich nicht ausschließen.

    Wie entsteht ein Sondernutzungsrecht?

    Der Regelfall ist die Teilungserklärung. Der Bauträger legt darin schon beim Aufteilen des Hauses fest, welcher Wohnung welche Fläche zugeordnet ist. Ein Aufteilungsplan zeigt die Grenzen. Wer eine Wohnung kauft, übernimmt das Recht mit.

    Der zweite Weg ist eine Vereinbarung aller Eigentümer. Sie erfordert die Zustimmung jedes Einzelnen, weil den anderen ein Recht genommen wird. Ein Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung reicht dafür nicht aus. Ein solcher Beschluss wäre unwirksam und lässt sich noch Jahre später angreifen.

    Damit das Recht auch für spätere Käufer gilt, muss es im Grundbuch eingetragen sein. Fehlt der Eintrag, bindet die Vereinbarung nur die Eigentümer, die sie geschlossen haben. Der nächste Käufer kann sich dann darauf berufen, dass ihn das nichts angeht. Der Blick ins Grundbuch und in die Teilungserklärung gehört deshalb vor jeden Kauf.

    Wer zahlt Instandhaltung und Reparatur?

    Grundsätzlich trägt die Gemeinschaft die Kosten für ihr Eigentum. Da die Fläche Gemeinschaftseigentum bleibt, wäre die Instandhaltung also Sache aller. In der Praxis regelt die Gemeinschaftsordnung das fast immer anders und verlagert die Pflicht auf den Berechtigten.

    Üblich ist eine Zweiteilung. Die laufende Pflege übernimmt der Nutzer: Rasen mähen, Laub räumen, Belag sauber halten. Die Erneuerung des Bauteils bleibt bei der Gemeinschaft, etwa wenn die Abdichtung unter einer Terrasse erneuert werden muss. Ohne klare Regelung ist genau das der häufigste Streitpunkt.

    Achte beim Lesen der Gemeinschaftsordnung auf die Formulierung. Steht dort nur Pflege, hast du die Erneuerung nicht am Hals. Steht dort Instandhaltung und Instandsetzung, zahlst du auch größere Maßnahmen. Wie sich Kosten in einer Immobilie sonst verteilen, zeigt der Beitrag zu den Nebenkosten.

    Was passiert beim Verkauf der Wohnung?

    Das Sondernutzungsrecht hängt an der Wohnung, nicht an der Person. Verkaufst du, geht es automatisch auf den Käufer über. Du kannst es nicht behalten und auch nicht getrennt verkaufen. Genauso wenig lässt es sich an einen Nachbarn im Haus verschieben, ohne dass alle Eigentümer zustimmen und das Grundbuch geändert wird.

    Wertmäßig macht sich das Recht bemerkbar. Ein zugeordneter Stellplatz oder ein Gartenanteil hebt den Preis spürbar. Für die Wohnfläche zählt der Garten allerdings nicht mit. Was in die Fläche eingeht, steht im Beitrag zur Wohnflächenberechnung.

    Wann wird ein Sondernutzungsrecht zum Problem?

    Der erste Klassiker ist die fehlende Eintragung. Der Voreigentümer nutzte den Stellplatz seit zwanzig Jahren, im Grundbuch steht nichts. Dann besteht das Recht möglicherweise gar nicht, und die Gemeinschaft kann die Fläche neu verteilen.

    Der zweite Klassiker sind unklare Grenzen. Der Aufteilungsplan zeigt eine Linie, im Garten steht seit Jahren ein Zaun woanders. Maßgeblich ist der Plan, nicht der Zaun.

    Der dritte Klassiker sind bauliche Veränderungen ohne Beschluss. Wer auf seiner Sondernutzungsfläche ein Fundament gießt, einen Pool einbaut oder Bäume fällt, greift ins Gemeinschaftseigentum ein. Die Gemeinschaft kann den Rückbau verlangen, und zwar auf Kosten des Verursachers. Ein Beschluss vorab kostet nichts und schützt zuverlässig.

    Häufige Fragen zum Sondernutzungsrecht

    Kann mir die Gemeinschaft das Sondernutzungsrecht wieder entziehen?

    Nicht durch einfachen Beschluss. Ein wirksam begründetes und eingetragenes Recht lässt sich nur mit Zustimmung des Berechtigten ändern. Anders liegt der Fall, wenn es nie wirksam entstanden ist.

    Darf ich meine Sondernutzungsfläche vermieten?

    Zusammen mit der Wohnung ja, der Mieter nutzt sie dann mit. Eine getrennte Vermietung an Dritte scheitert meist an der Gemeinschaftsordnung und am Recht der übrigen Eigentümer.

    Steht das Sondernutzungsrecht im Grundbuch?

    Es wird im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs vermerkt, meist mit Bezug auf die Teilungserklärung. Erst diese Eintragung wirkt gegen spätere Käufer. Ohne sie bindet die Vereinbarung nur die Beteiligten.

    Zählt der Gartenanteil zur Wohnfläche?

    Nein. Die Wohnflächenverordnung erfasst Grundflächen von Räumen. Terrassen und Balkone werden anteilig angesetzt, Gartenflächen bleiben außen vor. Sie wirken nur auf den Marktwert.

    Was gilt bei Streit über die Grenze?

    Der Aufteilungsplan aus der Teilungserklärung entscheidet. Er ist Teil der Grundbuchakte und lässt sich beim Grundbuchamt einsehen. Jahrelange abweichende Nutzung ändert daran nichts.

    Fachlich geprüfte Begriffserklärung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung deiner Anlage.
  • Grundschuld: Bedeutung einfach erklärt

    Grundschuld: Bedeutung einfach erklärt

    Modellhaus liegt auf einem Grundbuchauszug neben einem Dokumentenstapel auf einem Schreibtisch
    Modellhaus liegt auf einem Grundbuchauszug neben einem Dokumentenstapel auf einem Schreibtisch

    Bei fast jeder Baufinanzierung taucht sie im Kleingedruckten auf: die Grundschuld. Hier erfährst du, was sich dahinter verbirgt, wie sie sich von der Hypothek unterscheidet, was im Grundbuch passiert und wann sich eine Löschung lohnt.

    Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird und ein Grundstück oder eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen absichert. Sie besteht unabhängig von einer bestimmten Forderung: Ihre eingetragene Höhe bleibt gleich, auch wenn ein Kredit längst teilweise oder vollständig zurückgezahlt ist. Banken verlangen sie bei nahezu jeder Baufinanzierung, weil sie ihnen im Ernstfall erlaubt, sich über eine Zwangsversteigerung schadlos zu halten. Für Eigentümer ist die Grundschuld damit vor allem eine formale Nebenbedingung der Finanzierung, die im Alltag kaum spürbar wird.

    Was ist eine Grundschuld?

    Rechtlich zählt die Grundschuld zu den Grundpfandrechten – neben ihr gibt es die Hypothek und die heute kaum noch genutzte Rentenschuld. Bestellt wird sie durch den Grundstückseigentümer, in aller Regel zugunsten der Bank, die die Finanzierung bereitstellt. Der Ablauf läuft über einen Notar: Er beurkundet die Grundschuldbestellung, meldet sie zur Eintragung ins Grundbuch an und veranlasst häufig auch die sogenannte Vollstreckungsunterwerfung. Damit erklärt sich der Eigentümer bereits im Vorfeld damit einverstanden, dass die Bank bei Zahlungsausfall ohne gesonderten Gerichtsprozess die Zwangsvollstreckung einleiten kann. Man unterscheidet außerdem zwischen der Buchgrundschuld, die nur im Grundbuch steht, und der Briefgrundschuld, zu der zusätzlich ein Grundschuldbrief als Urkunde ausgestellt wird. Banken bevorzugen heute meist die Buchgrundschuld, weil sie einfacher zu verwalten ist und kein Papierdokument verloren gehen kann. Die Höhe der eingetragenen Grundschuld orientiert sich meist an der Darlehenssumme, kann aber auch bewusst etwas darüber liegen, um Zinsen und Nebenkosten im Sicherungsfall mit abzudecken.

    Grundschuld und Hypothek: der Unterschied

    Der wichtigste Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek liegt in ihrer rechtlichen Bindung an das Darlehen. Die Hypothek ist akzessorisch: Sie ist fest an eine bestimmte Forderung gekoppelt und sinkt automatisch, sobald Raten zurückgezahlt werden. Ist der Kredit vollständig getilgt, erlischt die Hypothek von selbst. Die Grundschuld dagegen ist abstrakt – sie steht unabhängig neben dem Kreditvertrag und bleibt in ihrer vollen eingetragenen Höhe bestehen, egal wie weit die Rückzahlung fortgeschritten ist. Diese Unabhängigkeit klingt zunächst nachteilig, hat als Kreditnehmer aber einen praktischen Vorteil: Eine bestehende Grundschuld lässt sich bei einer Anschlussfinanzierung oder einem Bankwechsel oft weiterverwenden, ohne dass eine neue notarielle Bestellung mit zusätzlichen Kosten nötig wird. Deshalb hat sich die Grundschuld in der Praxis fast vollständig gegenüber der Hypothek durchgesetzt, die heute nur noch selten neu bestellt wird.

    MerkmalGrundschuldHypothek
    Bindung an Darlehenabstrakt, unabhängigakzessorisch, fest gekoppelt
    Höhe bei Tilgungbleibt konstantsinkt mit Rückzahlung
    Erlischt automatisch?nein, muss gelöscht werdenja, mit letzter Rate
    Wiederverwendbar?ja, z. B. bei Anschlussfinanzierungnein

    Die Grundschuld im Grundbuch

    Im Grundbuch wird die Grundschuld in Abteilung III eingetragen, zusammen mit weiteren Grundpfandrechten wie Hypotheken oder Reallasten. Entscheidend ist dabei die Rangfolge: Bei mehreren Eintragungen bestimmt die Reihenfolge, wer im Fall einer Zwangsversteigerung zuerst aus dem Verkaufserlös bedient wird. Finanzierende Banken bestehen deshalb meist auf dem ersten Rang. Auch auf einem Erbbaugrundstück lässt sich eine Grundschuld eintragen, allerdings mit einigen Besonderheiten beim Rang gegenüber dem Erbbauzins – mehr dazu liest du in unserem Beitrag zum Erbbaurecht. Der Grundbuchauszug zeigt jederzeit, welche Belastungen auf einer Immobilie liegen, und ist deshalb vor jedem Immobilienkauf ein Pflicht-Dokument. Wer eine Immobilie mit bestehender Belastung kauft, sollte zudem klären, ob die alte Grundschuld gelöscht oder auf die eigene Finanzierung übertragen wird.

    Notarielle Bestellung

    Der Notar beurkundet die Grundschuld und meldet sie zur Eintragung an.

    Eintragung im Grundbuch

    Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld in Abteilung III ein.

    Rangstelle sichern

    Die Bank besteht in der Regel auf dem ersten Rang vor anderen Belastungen.

    Grundschuld löschen lassen

    Ist ein Darlehen vollständig zurückgezahlt, verschwindet die Grundschuld nicht automatisch aus dem Grundbuch – anders als die Hypothek bleibt sie formal bestehen, bis sie aktiv gelöscht wird. Dafür stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus, die zusammen mit einem Notar beim Grundbuchamt eingereicht wird. Erst danach verschwindet der Eintrag endgültig aus Abteilung III. Ob sich eine Löschung überhaupt lohnt, hängt von den Plänen ab: Steht ein Verkauf der Immobilie in absehbarer Zeit an, ist ein lastenfreies Grundbuch meist im Interesse des Käufers und erleichtert die Verhandlung. Ist dagegen eine spätere Anschlussfinanzierung oder ein weiterer Kredit geplant, kann es günstiger sein, die bestehende Grundschuld stehen zu lassen und später erneut zu nutzen, statt eine neue mit zusätzlichen Notar- und Grundbuchkosten bestellen zu lassen.

    Die Löschung einer Grundschuld läuft wie die Bestellung über einen Notar und das Grundbuchamt.

    Fazit: Was die Grundschuld für Käufer bedeutet

    Für Käufer und Bauherren ist die Grundschuld in erster Linie ein fester Bestandteil der Baufinanzierung, kein Grund zur Sorge. Die Kosten für Notar und Grundbucheintragung der Grundschuld zählen zu den Kaufnebenkosten, die beim Budget für den Immobilienkauf mit eingeplant werden sollten – einen genaueren Überblick über alle anfallenden Posten gibt der Beitrag zu Nebenkosten. Wichtig ist vor allem, den Grundbuchauszug vor dem Kauf genau zu prüfen und mit der Bank zu klären, wie mit einer bestehenden Grundschuld nach vollständiger Tilgung verfahren werden soll.

    Kurz erklärt: Die Grundschuld sichert der Bank eine Immobilie als Pfand, bleibt unabhängig vom Kreditstand in voller Höhe im Grundbuch stehen und muss nach der Tilgung aktiv gelöscht werden, wenn sie nicht für eine spätere Finanzierung weitergenutzt werden soll.
    Muss eine Grundschuld nach der Tilgung gelöscht werden?

    Nicht zwingend. Sie bleibt bestehen, bis sie mit einer Löschungsbewilligung der Bank über den Notar aktiv gelöscht wird – oder für eine spätere Finanzierung weiterverwendet wird.

    Was kostet die Eintragung einer Grundschuld?

    Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach der Höhe der Grundschuld und liegen meist bei etwa einem Prozent der eingetragenen Summe.

    Kann eine Grundschuld höher sein als der Kredit?

    Ja, das ist üblich. Banken lassen sich oft eine etwas höhere Grundschuld eintragen, um Zinsen und Nebenkosten im Sicherungsfall mit abzudecken.

    Wer trägt die Grundschuld ins Grundbuch ein?

    Das zuständige Grundbuchamt, nachdem ein Notar die Grundschuldbestellung beurkundet und die Eintragung beantragt hat.

  • Erbbaurecht: Bedeutung und Erbpacht erklärt

    Erbbaurecht: Bedeutung und Erbpacht erklärt

    Einfamilienhaus auf einem Erbbaugrundstück mit gepflegtem Vorgarten in einer ruhigen Wohnsiedlung
    Einfamilienhaus auf einem Erbbaugrundstück mit gepflegtem Vorgarten in einer ruhigen Wohnsiedlung

    Erbbaurecht bedeutet, dass du auf fremdem Grund baust und dafür einen jährlichen Zins zahlst, statt das Grundstück zu kaufen. Hier erfährst du, wie Erbbauzins, Laufzeit und Heimfall funktionieren und wann sich das Modell lohnt.

    Erbbaurecht bedeutet, dass du ein Haus auf einem Grundstück baust oder kaufst, das dir nicht gehört. Statt den Boden zu kaufen, zahlst du dem Grundstückseigentümer einen jährlichen Erbbauzins und darfst das Grundstück dafür meist für Jahrzehnte nutzen. Das Modell wird auch Erbpacht genannt und ist vor allem bei kommunalen, kirchlichen oder Stiftungsgrundstücken verbreitet, wenn der Eigentümer sein Land nicht verkaufen, aber trotzdem Bauherren ermöglichen möchte.

    Was bedeutet Erbbaurecht genau?

    Rechtlich ist das Erbbaurecht ein grundstücksgleiches Recht, das im sogenannten Erbbaugrundbuch eingetragen wird – getrennt vom Grundbuch des eigentlichen Grundstücks. Du erwirbst also nicht den Boden, sondern nur das Recht, darauf zu bauen und das Gebäude zu nutzen, zu vermieten oder weiterzuverkaufen. Das Haus selbst gehört dir vollständig, inklusive aller Rechte, die normalerweise mit Wohneigentum verbunden sind. Willst du den Bau oder Kauf über eine Bank finanzieren, verlangt das Kreditinstitut in aller Regel trotzdem eine Grundschuld als Sicherheit, die dann auf das Erbbaurecht selbst eingetragen wird, nicht auf das Grundstück. Das unterscheidet die Finanzierung leicht von einem klassischen Grundstückskauf, ändert aber grundsätzlich nichts am üblichen Ablauf bei der Bank. Wichtig ist außerdem, dass Bau-, Instandhaltungs- und Versicherungspflichten im Erbbaurechtsvertrag individuell geregelt werden. Es lohnt sich deshalb, den Vertragsentwurf vor der Unterschrift von einem Notar oder einer auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, da das Erbbaurechtsgesetz vielen Vertragsparteien Spielraum für eigene Klauseln lässt.

    Erbbauzins: die laufende Miete für den Boden

    Der Erbbauzins ist die zentrale Gegenleistung für die Nutzung des fremden Grundstücks. Er liegt in der Praxis meist zwischen 3 und 6 Prozent des aktuellen Bodenwerts pro Jahr und wird üblicherweise vierteljährlich gezahlt. Bei einem Grundstückswert von beispielsweise 200.000 Euro und einem Zinssatz von 4 Prozent kämen so etwa 8.000 Euro Erbbauzins im Jahr zusammen, verteilt auf vier Raten. Wie hoch der tatsächliche Satz ausfällt, hängt stark vom Erbbaugeber ab: Kommunen und kirchliche Träger verlangen häufig moderatere Sätze als private Grundstückseigentümer. Viele Verträge enthalten außerdem eine Wertsicherungsklausel, die den Zins in regelmäßigen Abständen, meist alle drei bis fünf Jahre, an die allgemeine Preisentwicklung anpasst – das kann die monatliche Belastung über die Jahre spürbar erhöhen. Neben dem Erbbauzins fallen für dich als Erbbauberechtigten dieselben laufenden Nebenkosten an wie bei jedem anderen Eigenheim, etwa für Grundsteuer, Versicherung und Instandhaltung. Der Zins ersetzt also nicht die üblichen Wohnnebenkosten, sondern kommt zusätzlich obendrauf.

    Kurz erklärt: Erbbaurecht heißt Bauen auf fremdem Grund gegen jährlichen Zins, statt das Grundstück zu kaufen – das Haus gehört dir, der Boden bleibt beim Erbbaugeber.

    Laufzeit, Verlängerung und Heimfall

    Erbbaurechtsverträge werden in Deutschland meist für 60 bis 99 Jahre abgeschlossen, teilweise auch kürzer oder länger. Vor Ablauf der Frist solltest du frühzeitig mit dem Grundstückseigentümer über eine Verlängerung sprechen, denn ein automatischer Anspruch darauf besteht nicht immer – er hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Läuft der Vertrag ohne Verlängerung aus oder verletzt du wiederholt wichtige Pflichten wie die Zinszahlung, kann der Eigentümer den sogenannten Heimfall geltend machen: Er übernimmt dann das Gebäude gegen eine im Vertrag festgelegte Entschädigung, die häufig unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Heimfallregelung, bevor du einen Erbbaurechtsvertrag unterschreibst – sie entscheidet darüber, wie fair du im schlechtesten Fall entschädigt wirst. Manche Verträge räumen dir zudem ein Vorkaufsrecht ein, falls der Eigentümer das Grundstück irgendwann selbst verkaufen möchte – ein Punkt, den du bei den Vertragsverhandlungen aktiv ansprechen solltest, da er nicht automatisch enthalten ist.

    Vor- und Nachteile des Erbbaurechts im Überblick

    Ob sich ein Erbbaurecht für dich lohnt, hängt stark von deiner finanziellen Ausgangslage und deinen langfristigen Plänen ab. Wer wenig Eigenkapital hat, kann durch den Wegfall des Grundstückskaufpreises überhaupt erst ins eigene Zuhause einsteigen. Wer dagegen langfristig vor allem auf Vermögensaufbau über die Wertsteigerung von Grund und Boden setzt, verliert genau diesen Vorteil, weil die Bodenwertsteigerung beim Eigentümer verbleibt. Auch für die Bank ist ein Erbbaurecht ein Sonderfall: Sie prüft bei der Finanzierung genau, wie lange die Restlaufzeit noch reicht, denn gegen Ende der Vertragslaufzeit sinkt der Beleihungswert des Gebäudes spürbar, was die Kreditvergabe erschweren kann.

    Erbbauzins

    Der jährliche Zins ersetzt den Kaufpreis für den Boden und liegt meist bei 3 bis 6 Prozent des Grundstückswerts.

    Laufzeit

    Verträge laufen häufig 60 bis 99 Jahre und lassen sich meist frühzeitig verlängern.

    Heimfall

    Nach Vertragsende kann der Grundstückseigentümer das Gebäude gegen Entschädigung übernehmen.

    Diese drei Punkte solltest du vor Vertragsabschluss besonders genau prüfen, denn sie bestimmen über Jahrzehnte, wie stark dich das Erbbaurecht finanziell belastet.

    Beim Erbbaurecht gehört dir das Haus, der Boden bleibt Eigentum eines anderen.

    Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammen:

    VorteilNachteil
    Geringerer Kapitalbedarf beim Kauf, da kein Grundstückspreis fällig wirdLaufender Erbbauzins über die gesamte Vertragslaufzeit
    Zugang zu Wohneigentum auch mit kleinerem EigenkapitalWertentwicklung des Grundstücks bleibt beim Eigentümer
    Planungssicherheit durch lange VertragslaufzeitenBank verlangt bei der Finanzierung teils zusätzliche Sicherheiten
    Oft kommunale oder kirchliche Grundstücke mit stabilen BedingungenWiederverkauf kann komplizierter und weniger attraktiv sein

    Häufige Fragen

    Ist Erbbaurecht dasselbe wie Erbpacht?

    Ja, beide Begriffe werden umgangssprachlich synonym verwendet. Der rechtlich korrekte Fachbegriff ist Erbbaurecht, Erbpacht ist die ältere, umgangssprachliche Bezeichnung dafür.

    Kann ich ein Haus mit Erbbaurecht normal verkaufen?

    Ja, du kannst dein Haus samt Erbbaurecht verkaufen oder vererben. Der Käufer übernimmt dabei die bestehenden Vertragsbedingungen, oft ist zusätzlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers nötig.

    Bekomme ich für ein Erbbaurecht überhaupt einen Kredit?

    Banken finanzieren Erbbaurechte grundsätzlich, verlangen aber meist eine ausreichende Restlaufzeit und setzen die Grundschuld auf das Erbbaurecht statt auf das Grundstück.

    Was passiert mit meinem Haus nach Vertragsende?

    Ohne Verlängerung greift die im Vertrag vereinbarte Heimfallregelung: Der Grundstückseigentümer übernimmt das Gebäude gegen eine vertraglich festgelegte Entschädigung.

  • Wohnflächenberechnung: Was zählt, was nur anteilig, was gar nicht

    Wohnflächenberechnung: Was zählt, was nur anteilig, was gar nicht

    Grundriss mit Maßband und Stift auf dem Tisch
    Grundriss mit Maßband und Stift auf dem Tisch

    Zwei Angaben für dieselbe Wohnung, zwanzig Quadratmeter Unterschied – das ist kein Betrug, sondern meist die Folge unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen. Wer Miete, Kaufpreis oder Nebenkosten prüft, muss deshalb zuerst wissen, nach welcher Regel gerechnet wurde.

    Zwei Regelwerke

    Wohnflächenverordnung (WoFlV)DIN 277
    ZweckWohnraum, Mietverträge, öffentlich geförderter WohnbauKosten- und Flächenermittlung im Bauwesen
    Dachschrägenanteilig nach Höhevoll angerechnet
    Keller, Abstellraum, Garagezählen nichtzählen als Nutzfläche
    Balkonmeist 25 %gesondert ausgewiesen
    Ergebniskleinere Zahlgrößere Zahl

    Im Mietrecht ist die Wohnflächenverordnung der Maßstab, wenn nichts anderes vereinbart wurde. In Exposés wird dagegen häufig die größere Zahl genannt – nachfragen lohnt sich immer.

    Die Anrechnungsregeln nach WoFlV

    • Raumhöhe ab 2 Metern: volle Anrechnung.
    • Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern: zur Hälfte. Das betrifft alle Dachgeschosswohnungen mit Schrägen.
    • Raumhöhe unter 1 Meter: gar nicht.
    • Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen: in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
    • Wintergarten unbeheizt: zur Hälfte; beheizt und allseitig geschlossen: voll.
    • Nicht angerechnet: Keller, Waschküche, Heizungsraum, Dachboden ohne Ausbau, Garage, Abstellräume außerhalb der Wohnung.
    • Abgezogen werden Schornsteine, Pfeiler und Säulen, wenn sie höher als 1,50 Meter sind und eine Grundfläche über 0,1 Quadratmetern haben.
    • Nicht abgezogen werden Fußleisten, freiliegende Rohre, Einbaumöbel und Türnischen.
    Praktischer Hinweis zur Messung: Gemessen wird von Wandoberkante zu Wandoberkante, also im fertigen Zustand mit Putz. Bei Dachschrägen misst man die Höhe senkrecht bis zur Schräge und markiert die 1-Meter- und die 2-Meter-Linie auf dem Boden – daraus ergeben sich die drei Zonen.

    Warum die Zahl praktisch zählt

    1. Miethöhe und Mietspiegel: Die Vergleichsmiete wird je Quadratmeter gebildet. Eine zu groß angegebene Fläche macht die Wohnung rechnerisch günstiger, als sie ist.
    2. Betriebskosten: Viele Positionen werden nach Wohnfläche verteilt – eine falsche Fläche verschiebt die Abrechnung jedes Jahr.
    3. Kaufpreis: Der Quadratmeterpreis ist die zentrale Vergleichsgröße. Zwanzig Quadratmeter Unterschied verändern die Bewertung erheblich.
    4. Mietminderung: Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als zehn Prozent nach unten ab, gilt das als Mangel, der zur Minderung berechtigt.

    Selbst nachmessen

    Ein Laser-Entfernungsmesser für rund dreißig Euro reicht. Miss jeden Raum einzeln, notiere die Maße im Grundriss und rechne Schrägen zonenweise. Kommst du auf eine deutliche Abweichung, lass sie von einem Sachverständigen bestätigen, bevor du sie geltend machst – ein Gutachten kostet einige hundert Euro und ist die Grundlage, auf der verhandelt wird.

    Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

    In der Regel zu einem Viertel, bei besonders hochwertiger Ausstattung und Lage bis zur Hälfte. Er zählt also mit, aber nicht voll – das ist eine der häufigsten Fehlerquellen in Exposés.

    Ab wann ist eine Flächenabweichung rechtlich relevant?

    Im Mietrecht gilt eine Abweichung von mehr als zehn Prozent zulasten des Mieters als erheblicher Mangel, der zur Mietminderung berechtigt. Beim Kauf hängt es vom Vertrag ab, weil Flächenangaben oft ausdrücklich unverbindlich formuliert sind.

    Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

    Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung erfasst nur die Wohnräume mit Anrechnungsregeln. Die Nutzfläche nach DIN 277 rechnet Keller, Abstellräume und Nebenflächen voll mit – deshalb wirkt dieselbe Immobilie danach deutlich größer.