aufmass bedeutung

Bau & Konstruktion · Bauverfahren

Aufmaß

Das Aufmaß ist die Messung der tatsächlich erbrachten Bauleistung in Metern, Quadratmetern oder Stück und bildet die Grundlage für die Rechnung des Handwerkers.

Im Angebot stehen geschätzte Mengen. Was am Ende wirklich verputzt, gefliest oder gemauert wurde, weiß niemand vorher genau. Deshalb wird nach der Ausführung gemessen. Diese Messung heißt Aufmaß. Sie wird in einer Liste festgehalten, dem Aufmaßblatt, und mit den Einheitspreisen aus dem Angebot multipliziert. Daraus entsteht die Schlussrechnung. Das Aufmaß entscheidet damit unmittelbar über den Betrag, den du zahlst. Es lohnt sich, dabei zu sein und die Zahlen zu verstehen.

Fachgebiet

Bauabrechnung. Betrifft alle Gewerke, die nach Menge statt pauschal abrechnen.

Einheiten

Quadratmeter, laufende Meter, Kubikmeter oder Stück. Je nach Leistung im Angebot festgelegt.

Regelwerk

Die VOB Teil C enthält für jedes Gewerk eigene Abrechnungsregeln, wenn die VOB vereinbart wurde.

Wichtigster Punkt

Gemessen wird nach Regel, nicht nach Augenschein. Kleine Öffnungen werden häufig übermessen, also mitgerechnet, obwohl dort nicht gearbeitet wurde.

Warum bestimmt das Aufmaß die Rechnung?

Die meisten Bauverträge arbeiten mit Einheitspreisen. Im Angebot steht zum Beispiel: Innenputz, 180 Quadratmeter, 28 Euro je Quadratmeter. Die 180 sind eine Schätzung des Planers.

Nach der Ausführung wird nachgemessen. Kommen 197 Quadratmeter heraus, werden 197 abgerechnet. Sind es 164, zahlst du weniger. Der Einheitspreis bleibt gleich, die Menge ändert sich.

Anders ist es beim Pauschalvertrag. Dort ist ein Festpreis für ein beschriebenes Ergebnis vereinbart, und ein Aufmaß spielt für die Abrechnung keine Rolle mehr. Prüfe deshalb zuerst, welche Vertragsart du hast. Diese Unterscheidung entscheidet, ob du über Mengen überhaupt diskutieren musst.

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Menge und Preis. Über den Einheitspreis wird beim Aufmaß nicht mehr verhandelt, der steht seit dem Vertrag fest. Streitig ist immer nur die Zahl davor. Wer das trennt, führt sachlichere Gespräche und kommt schneller zu einem Ergebnis.

Wann wird gemessen?

Es gibt zwei Zeitpunkte, und sie haben unterschiedliche Zwecke. Das Planungsaufmaß findet vor Baubeginn statt. Der Handwerker misst den Bestand, um sein Angebot zu kalkulieren und Material zu bestellen. Es ist keine Abrechnungsgrundlage.

Das Abrechnungsaufmaß erfolgt nach der Ausführung. Es hält fest, was gebaut wurde. Bei Leistungen, die später verdeckt werden, muss es sogar vorher passieren. Eine Abdichtung unter dem Estrich lässt sich hinterher nicht mehr messen.

Genau hier liegt eine typische Falle. Wird eine Schicht geschlossen, bevor gemeinsam gemessen wurde, gilt später oft die Angabe des Handwerkers. Lass verdeckte Leistungen vorher aufmessen und fotografieren. Der gleiche Grundsatz gilt bei der Bauabnahme.

Ein dritter Fall ist das Bestandsaufmaß beim Kauf oder Umbau. Hier wird das ganze Gebäude vermessen, um Pläne zu erstellen. Damit rechnet niemand ab, es dient der Planung. Verwechsle es nicht mit dem Aufmaß des Handwerkers.

Was bedeutet Aufmaß nach VOB?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk. Sie gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart wurde. Bei Verträgen mit privaten Bauherren ist das nicht automatisch der Fall.

Teil C der VOB enthält für jedes Gewerk eine eigene Abrechnungsnorm. Dort steht, wie genau gemessen wird: welche Flächen zählen, was abgezogen wird und was nicht. Ohne diese Regeln würde jeder anders rechnen.

Ist die VOB nicht vereinbart, gilt das Werkvertragsrecht des BGB. Dann sollte im Vertrag stehen, nach welchen Regeln gemessen wird. Fehlt diese Angabe, ist Streit vorprogrammiert.

Warum werden kleine Öffnungen mitgerechnet?

Das nennt sich Übermessen und irritiert Bauherren am meisten. Eine Tür in einer verputzten Wand wird bis zu einer bestimmten Größe einfach mitgemessen, als wäre die Wand geschlossen.

Der Grund ist wirtschaftlich. Eine Öffnung macht Arbeit, statt sie zu sparen. Der Handwerker muss die Kanten sauber ausbilden, die Laibungen anarbeiten und mehr Zeit aufwenden. Würde man die Fläche abziehen, würde er für Mehrarbeit weniger Geld bekommen.

Deshalb sieht die VOB Grenzwerte vor. Kleine Öffnungen werden übermessen, große abgezogen. Die genaue Grenze steht in der jeweiligen Gewerkenorm und ist nicht in allen Gewerken gleich. Lass dir die Regel benennen, die angewendet wurde. Ein seriöser Betrieb nennt dir Abschnitt und Wert ohne Zögern.

Warum solltest du beim Aufmaß dabei sein?

Das gemeinsame Aufmaß ist der einfachste Weg, Streit zu vermeiden. Beide Seiten messen zusammen, tragen die Werte ein und unterschreiben das Blatt. Danach ist die Menge unstrittig.

  1. Termin schriftlich vereinbaren, bevor Flächen geschlossen oder verkleidet werden.
  2. Angebot mitnehmen. Jede Position im Aufmaß muss sich einer Angebotsposition zuordnen lassen.
  3. Nach der Messregel fragen, sobald eine Öffnung mitgerechnet wird.
  4. Fotos machen, besonders bei verdeckten Leistungen wie Abdichtungen oder Dämmschichten.
  5. Erst unterschreiben, wenn die Zahlen nachvollziehbar sind. Unterschrift heißt Zustimmung zur Menge.

Wenn du unsicher bist, unterschreibe mit dem Zusatz, dass du die Messung zur Kenntnis nimmst und die rechnerische Prüfung vorbehältst. Formuliere das kurz und deutlich auf dem Blatt.

Es gibt noch einen Vorteil, der oft übersehen wird. Beim gemeinsamen Termin siehst du die Arbeit aus der Nähe. Mängel, die dir sonst erst Wochen später auffallen, fallen hier auf, solange der Betrieb noch vor Ort ist und mit einem Handgriff nachbessern kann.

Welche Streitpunkte treten häufig auf?

Die Klassiker wiederholen sich über alle Gewerke hinweg. Meist geht es nicht um Betrug, sondern um unterschiedliche Annahmen.

StreitpunktWorum es gehtSo prüfst du
Übermessene ÖffnungenTüren und Fenster wurden mitgerechnetAngewandte Regel und Grenzwert nennen lassen
Doppelt erfasste FlächenLaibung zusätzlich zur WandflächePositionen im Angebot gegenlesen
Falsche EinheitQuadratmeter statt laufender MeterEinheit im Angebot vergleichen
Nachträge ohne AuftragZusatzleistung taucht erst im Aufmaß aufSchriftliche Beauftragung verlangen
RundungenJede Position großzügig aufgerundetSumme der Rundungen zusammenrechnen

Ein wirksamer Gegencheck ist die Plausibilität. Rechne die Gesamtfläche grob selbst nach. Weicht das Aufmaß um mehr als etwa zehn Prozent von deiner Überschlagsrechnung ab, frag nach. Für Wohnflächen hilft dabei der Beitrag zur Wohnflächenberechnung, auch wenn dort andere Regeln gelten.

Halte deine Einwände schriftlich fest, am besten direkt auf dem Aufmaßblatt oder per E-Mail am selben Tag. Ein mündlicher Widerspruch lässt sich später nicht belegen. Nenne dabei die Position und die Zahl, die du für falsch hältst, nicht nur ein allgemeines Unbehagen.

Häufige Fragen zum Aufmaß

Muss ich ein Aufmaßblatt unterschreiben?

Pflicht ist es nicht. Deine Unterschrift bestätigt aber die gemessene Menge und erschwert spätere Einwände. Unterschreibe nur, wenn du die Werte nachvollziehen kannst.

Wer erstellt das Aufmaß?

In der Regel der ausführende Betrieb. Bei größeren Bauvorhaben übernimmt es die Bauleitung oder ein Architekt. Als Bauherr hast du das Recht, dabei zu sein.

Was kostet ein Aufmaß?

Das Abrechnungsaufmaß ist Teil der Leistung und wird nicht extra berechnet. Ein separates Planungsaufmaß durch einen Dritten kostet je nach Umfang meist einige hundert Euro.

Gilt die VOB auch für Privatleute?

Nur wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne diese Vereinbarung gilt das Werkvertragsrecht des BGB. Prüfe deinen Vertrag, bevor du über Messregeln diskutierst.

Kann ich das Aufmaß nachträglich prüfen?

Ja, solange die Flächen noch zugänglich sind. Verdeckte Leistungen lassen sich später kaum nachweisen. Deshalb ist der Termin vor dem Verschließen so wichtig.

Fachlich geprüfte Begriffserklärung. Die konkreten Messregeln richten sich nach dem Vertrag und dem jeweiligen Gewerk. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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